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Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes zum 01.08.2013

Der Bayerische Landtag hat mit Gesetz vom 16.07.2013 einer Änderung des
Heilberufe-Kammergesetzes zugestimmt.

Wesentliche Änderungen betreffen u.a. die Mitgliedschaft in den Berufsvertretungen bei
Tätigkeit innerhalb mehrerer Ärztlicher Kreis- bzw. Bezirksverbände Bayerns Monomitgliedschaft) bzw. mehrerer Ärztekammern (Mehrfachmitgliedschaft).

Weiterhin erfolgt eine Regelung, wonach nunmehr Weiterbildungszeiten in geringerem Umfang
an Arbeitsleistung als der von der Hälfte der täglichen Arbeitszeit weiterbildungsrechtlich berücksichtigungsfähig sein können.

Weitere Regelungen und Details finden Sie im Online-Auftritt der Bayerischen Landesärztekammer und demnächst im Bayerischen Ärzteblatt.

ÄKV
Weilheim-Schongau, 31. Juli 2013