Neufassung der Beitragsordnung

Bei der Mitgliederversammlung des Ärztlichen Kreisverbandes am 27.06.2012 beschloss die Mehrheit der anwesenden Mitglieder die beiliegende Neufassung der Beitragsordnung des Ärztlichen Kreisverbandes Weilheim-Schongau. Auf Anregung mehrerer Mitglieder erarbeitete der Vorstand in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesärztekammer die neue Beitragsordnung, die mit einem etwas reduzierten Beitragsaufkommen vor allem eine Umstellung von status-, auf einkommensbezogene Beiträge beinhaltet. Im Vergleich zur bisherigen Beitragsordnung, die zuletzt im Mai 1984 und Dezember 2002 geändert wurde, erwarten wir jetzt mehr Beitragsgerechtigkeit und eine Entlastung unserer Ruheständler und der Kolleginnen und Kollegen mit niedrigerem Einkommen. Aufsichtsrechtlich wurde die Beitragsordnung mit Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 01.08.2012 genehmigt, sie tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft.

Die neue Beitragsordnung können Sie demnächst unter dem Menüpunkt "Über den ÄKV" einsehen.