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Neuer Todesbescheinigungen ab 30.04.2025 verpflichtend - Änderung der Bestattungsverordnung

Ursprüngliche Meldung (geänderte Fristen beachten!):

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum 1. April 2025 wird in Bayern die zweite Leichenschau vor Feuerbestattungen eingeführt. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (BayStMGP) hat uns hierzu mitgeteilt, dass zwingend die Muster im Vollzug der Bestattungsverordnung (Todesbescheinigungen) angepasst werden müssen. So sei v.a. eine Überarbeitung der Todesbescheinigung „nicht-vertraulicher Teil“ und die Neueinführung eines Formulars für die zweite Leichenschau erforderlich.

Bereits zum 17. März 2025 treten notwendige Anpassungen der Muster im Vollzug der Bestattungsverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind also zwingend die neuen Muster im Rahmen der Leichenschauen zu verwenden. Eine Übergangsfrist zur Verwendung der derzeit geltenden Formulare wird es nach Auskunft des BayStMGP nicht geben. Die neuen Formularsätze können auf dem üblichen Wege bei den Verlagen bestellt werden. Bis 30.04.2025 können die alten Formulare weiter verwendet werden.

Diesen Hinweis finden Sie in gleicher Weise auf den Seiten der Bayerischen Landesärztekammer (www.blaek.de)

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ÄKV Weilheim-Schonagu

 

Nachtrag: siehe neue Meldung vom 26.02.2025: die alten Todesbescheinigungen sind nun doch bis längstens 30.04.2025 verwendbar, da beim Kohlhammer-Verlag Lieferengpässe bestehen.