17. 02. 2020 Volkskrankheit Hörverlust - ca. 18000 Landkreisbürgerinnen und -bürger leiden darunter!

Presseinformation

 

Ärztlicher Kreisverband Weilheim-Schongau                       17.02.2020

Volkskrankheit Hörverlust ,

ca 18000 Landkreisbürgerinnen und -bürger leiden darunter!

Am 3. März 2020 ist der „Welttag des Hörens“, den die Weltgesundheitsorganisation (WHO) dieses Jahr unter das Motto „Hören auf Lebenszeit“ gestellt hat. Sie will an diesem Tag weltweit einerseits das Bewusstsein dafür schärfen, dass durch Präventionsmaßnahmen Hörverluste vermieden beziehungsweise verringert werden können. Zum anderen will sie darauf aufmerksam machen, dass Menschen mit Hörverlust durch rechtzeitiges und wirksames Handeln dennoch weiterhin eine hohe Lebensqualität haben können.

Eine Minderung des Hörvermögens kann in jedem Lebensalter einsetzen. Oftmals wird sie von der Umgebung schneller erkannt als vom Betroffenen selbst“, erklärt Dr. Karl Breu, Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbandes Weilheim-Schongau . Bereits Babys könnten mit Hörschädigungen bis zur kompletten Taubheit auf die Welt kommen. Deshalb ist gerade bei Kindern das Verhalten der Eltern entscheidend, betont Breu: „Vor allem im frühen Kleinkindalter sollten Sie die Hörfähigkeit Ihres Kindes aufmerksam beobachten. Wird eine angeborene Schwerhörigkeit nicht rechtzeitig erkannt und behandelt, kann sich das Hör- und Sprachvermögen nicht weiter ausbilden, weil die dazu notwendigen Höreindrücke fehlen.“ Liegt ein Hörverlust vor, ist es notwendig, diesem frühzeitig mit Hörgeräten zu begegnen, um den Betroffenen den Zugang zu Bildung, Beschäftigung und alltäglicher Kommunikation zu erleichtern.

Mit steigendem Alter nimmt die Wahrscheinlichkeit einer Hörschädigung deutlich zu: So liegt die Häufigkeit von Schwerhörigkeit in Deutschland bei 16 Prozent der erwachsenen Bevölkerung. Umgerechnet auf den Einzugsbereich des Ärztlichen Kreisverbands Weilheim-Schongau sind das ungefähr 18000 Landkreisbürger. Ab einem Alter von 70 Jahren steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Schwerhörigkeit allerdings auf 50 Prozent.

Dabei erhöht eine hohe Lärmbelastung das Risiko von Schwerhörigkeit dramatisch: „Zu viel Schall – in Stärke und Dauer – kann Beeinträchtigungen oder bleibende Schäden am Gehör hervorrufen“, erläutert der Pollinger Umweltmediziner. Des Weiteren können dauerhafte Ohrgeräusche wie etwa Tinnitus auftreten. „Solch hohe Geräuschpegel, welche das Gehör dauerhaft schädigen, können nicht nur am Arbeitsplatz auftreten, sondern gerade auch in der Freizeit, beispielsweise beim Hören lauter Musik“, erklärt Breu. In Diskotheken werden etwa ähnliche Lautstärken gemessen wie an lauten Arbeitsplätzen, an welchen betriebliche Lärmschutzmaßnahmen für Betroffene gesetzlich vorgeschrieben sind.Dr. Breu empfiehlt deshalb, hohe Schallpegel in der Freizeit möglichst zu vermeiden: Trotz der vorbildlichen Schallpegelbegrenzungen bei Musikveranstaltungen für Jugendliche im Landkreis Weilheim-Schongau kann man bei lautempfundenen Konzerten oder in der Disko Gehörschutzstöpsel verwenden. Beim Musikhören mit Kopfhörer sollte eine gemäßigte Lautstärke gewählt werden.

Weitere Infos gibt es etwa beim Deutschen Schwerhörigenbund e.V.

www.schwerhoerigen-netz.de/