121. Deutscher Ärztetag in Erfurt: wichtige Beschlüsse auch für das Oberland
121. Deutscher Ärztetag in Erfurt: wichtige Beschlüsse auch für das Oberland
Der Deutsche Ärztetag in Erfurt ist zu Ende gegangen. Insgesamt 250 Delegierte haben zahlreiche
gesundheits-, sozial- und berufspolitische Themen beraten. Mit dabei war der Vorsitzende des
Ärztlichen Kreisverbandes Weilheim Schongau, Herr Dr. Karl Breu.
Aufgrund der besonderen Herausforderungen der kommunalen Krankenhäuser der Grund- und
Regelversorgung beschäftigte sich bereits im Vorfeld eine Arbeitsgruppe des Gesundheits- und
Pflegepolitischen Arbeitskreises Weilheim-Schongau mit dem Thema „Landkrankenhäuser erhalten“
und forderte eine Trendwende im stationären Sektor. Die aufgezeigten Lösungsstrategien wie
die vollständige Tarifrefinazierung nicht nur bei Pflegekräften, sondern beim gesamten medizinischen
Personal, eine sektorübergreifende Versorgungsplanung unter Berücksichtigung regionaler
Strukturen und die Sicherstellung von medizinischer Kompetenz im Iändlichen Bereich wurde mit
überwältigender Mehrheit von der deutschen Ärzteschaft bestätigt. Zudem sei die Abschaffung
des bestehenden Abrechnungssystems über Fallpauschalen notwendig . „Der Versuch mittels
finanzieller Anreize und Wettbewerb zu einer besseren und effizienteren gesundheitlichen Versorgung
der Bevölkerung zu gelangen ist gescheitert“, stellt Dr. Karl Breu fest. Die Alternative zu
Konkurrenzdenken und Wettbewerb ist die sektorenübergreifende Kooperation, die sich am Nutzen
für Patientinnen und Patienten orientiert. Kritisch sieht der Ärztetag auch das kürzlich beschlossene
Konzept des Gemeinsamen Bundesausschusses für ein gestuftes System von Notfallstrukturen
an Krankenhäusern, das weder regionale Besonderheiten noch die eingespielten
komplexen Wechselwirkungen zwischen niedergelassenen Ärzten und dem Krankenhaus berücksichtigt.
Für einen sicheren Patientenschutz sollen zukünftig Ärzte aus Nicht-EU-Ländern, die in Deutschland
arbeiten wollen, durch eine Prüfung analog des deutsche Medizin-Staatsexamens nachweisen,
dass sie über dieselben Kenntnisse wie bei uns ausgebildete Ärzte verfügen. Bislang wird
über den Approbationsantrag vielfach allein anhand von Sprachkenntnissen und der Aktenlage
entschieden. Entscheidend für die Gleichwertigkeit sind dabei die vorgelegten Diplome und Zeugnisse.
Die Vertreter der ca. 385000 berufstätigen Ärzte haben sich auch gegen eine Streichung oder
Einschränkung des im § 219a des Strafgesetzbuches festgelegten Werbeverbotes für Abtreibungen
ausgesprochen. Auf Anraten vieler bayerischer Antragsteller, darunter auch Dr. Breu mahnt
die deutsche Ärzteschaft aber eine maßvolle Änderung an, damit Ärztinnen und Ärzte, die sachlich
über ihre Bereitschaft informieren, gesetzlich zulässig Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen,
nicht bestraft werden.
Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 hat sich auch mit großer Mehrheit für die Einführung der Widerspruchslösung
zu Organspende ausgesprochen und den Gesetzgeber aufgefordert, das Transplantationsgesetz
entsprechend zu ändern. Es könne von jeder Bürgerin und jedem Bürger nach
der gesetzlich geregelten Aufklärung durch die Krankenkassen erwartet werden, dass sie sich mit
der Problematik auseinandersetzen und im Falle einer tatsächlichen Ablehnung ihr NEIN zur Organspende
formulieren, heißt es in der Entschließung. Der Abstimmung waren nur wenige Wortmeldungen
vorangegangen. „Wir brauchen einen Systemwechsel hin zur Widerspruchslösung“
hatte Dr. Karl Breu erklärt. „Die deutsche Ärzteschaft soll sich ihrer Verantwortung stellen und ein
Zeichen setzen. Bitte stimmen Sie für unsere Patienten und für die Widerspruchsregelung“, warb
der Pollinger Arzt.
Ein Delegierter aus Nordrhein sprach sich gegen die Widerspruchslösung aus. Es sei das Recht
des Bürgers, sich nicht aktiv mit der Organspende zu beschäftigen. Dies dürfte man ihm mit der
Widerspruchslösung nicht nehmen.
Weitere Beschlüsse des 121. Deutschen Ärztetages zu Fernbehandlung, Psychotherapeutenausbildung,
Heilpraktiker, Weiterbildungsordnung, Tabakwerbeverbot, Gesundheitserziehung ,Freiberuflichkeit
und viele mehr finden Sie auf der Homepage der Bundesärztekammer unter